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> > Weder Beleidigung noch Spam sind strafrechtliche Belange, sondern lediglich zivilrechtliche > > Ob Spam strafrechtlich relevant ist, kann ich Dir nicht sagen. Aber bei Beleidigung ist es ganz sicher so. Die einschlägigen Paragraphen sind § 185 StGB (Beleidigung), § 186 StGB (Üble Nachrede) und § 187 StGB (Verleumdung). Interessant. Danke für den Hinweis. Bye Achim |
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